Auf den heutigen Gläubigerversammlungen der beiden 8,5%-Wandelschuldverschreibungen 2015/2018 (WKN A161GJ) und 2015/2019 (WKN A161GK) der OTI Greentech AG (WKN A0HNE8) wurden alle Beschlüsse jeweils einstimmig von den anwesenden Anleihegläubigern gefasst. Die Präsenz lag für die Wandelschuldverschreibung 2015/2018 bei 99 Prozent und für die Wandelschuldverschreibung 2015/2019 bei 100 Prozent.
Die Laufzeit der beiden Wandelanleihen wird um jeweils ein Jahr verlängert. Entsprechend läuft die Wandelschuldverschreibung 2015/2018 nun bis 30. Oktober 2019, bei der Wandelschuldverschreibung 2015/2019 verlängert sich die Laufzeit bis 23. Mai 2020. Der Zinssatz beider Anleihen wird, rückwirkend ab 30. Oktober 2017 bzw 23. November 2017, auf 4% pro Jahr herabgesetzt.
Weiterhin wurde von den Gläubigern der beiden Wandelanleihen jeweils ein vorübergehender Verzicht der Kündigungsrechte gemäß § 12 der ursprünglichen Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen bis einschließlich zum 31. Mai 2019 beschlossen.
Ferner wurde beschlossen, dass die Anleihegläubiger ein Sonderkündigungsrecht erhalten wenn eine bis zum 31. Dezember 2018 einzuberufende Hauptversammlung, unter anderem nicht, der angekündigten Kapitalherabsetzung sowie einer Anpassung der Wandlungspreise der Wandelanleihen zustimmt. Nach erfolgreicher Umsetzung dieser Maβnahmen sollen dann die Laufzeiten beider Wandelanleihen um weitere zwei Jahre verlängert werden.
Die detaillierten Beschlüsse und die Abstimmungsergebnisse der beiden Gläubigerversammlungen sind auf der Internetseite der OTI Greentech AG im Investor Relations Bereich unter: https://oti.ag/investor-relations/ abrufbar. Zusätzlich werden die Beschlüsse unverzüglich im Bundesanzeiger veröffentlicht.