Vorstand und Aufsichtsrat der OTI Greentech AG (WKN A0HNE8) haben heute beschlossen, auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2018 eine vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG zum Ausgleich von Wertminderungen und zur Deckung von sonstigen Verlusten vorzuschlagen. Vorbehaltlich des Vorliegens eines endgültigen Jahresabschlusses ist derzeit vorgesehen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, im Rahmen einer vereinfachten Kapitalherabsetzung 15 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammenzulegen.
Darüber hinaus befindet sich der Vorstand der OTI Greentech AG derzeit in Gesprächen mit Gläubigern der von der Gesellschaft ausgegebenen Wandelanleihen, mit dem Ziel, diese zu einem reduzierten Zinssatz zu verlängern oder, vorbehaltlich der Beschlussfassung der vereinfachten Kapitalherabsetzung durch die Hauptversammlung und deren Eintragung in das Handelsregister, ganz oder in so hohem Umfang wie möglich zu wandeln.
Die vollständige Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der OTI Greentech AG, einschließlich der Tagesordnung und der Beschlussvorschläge, wird in Kürze im Bundesanzeiger und auf der Website des Unternehmens www.oti.ag veröffentlicht werden