OTI Greentech AG baut Vorstand aus und schafft Strukturen für weiteres Wachstum

  • Erweiterung des Vorstands auf vier Personen
  • Entrepreneur Stephan Rind soll Aufsichtsrat verstärken

Die OTI Greentech AG, ein schnell wachsender, international aufgestellter Cleantech-Solution Anbieter, dessen Aktien an der Börse Düsseldorf gehandelt werden, baut den Vorstand um drei weitere Mitglieder auf vier Personen aus. Damit passt die Gesellschaft nach dem erfolgreich umgesetzten Merger die Strukturen für weiteres profitables Wachstum an.

Der Norweger Johnny Christiansen, der über jahrzehntelange Erfahrung in leitender Stellung bei maritimen und Ingenieur-Unternehmen sowie als CEO von zwei börsennotierten Firmen verfügt, wird CEO (Chief Executive Officer) der Gesellschaft. Christiansen ist Gründer und Großaktionär der Visionaire Invest AS und ein maßgeblicher Gesellschafter der Firmen VTT und RADA, an denen OTI Greentech inzwischen die Mehrheit hält. Ralf Groenemeyer, der bisher dem Aufsichtsrat der Gesellschaft angehörte, wird CFO (Chief Financial Officer). Der Finanzfachmann besitzt langjährige Expertise in führender Position als Analyst und Kapitalmarktberater. Der promovierte Chemiker Dr. John C. Kisalus, der über umfassende Erfahrung in leitender Stellung in der Cleantech-, Öl- und Chemieindustrie verfügt, wird CTO (Chief Technical Officer). Als COO (Chief Operating Officer) gehört Joe Armstrong weiterhin dem Vorstand der Gesellschaft an.

Für den aus dem Aufsichtsrat durch den Wechsel in den Vorstand ausscheidenden Ralf Groenemeyer wird ein Nachfolger gerichtlich bestellt. Der Aufsichtsratsvorsitzende der OTI Greentech AG schlägt dem Gericht die Bestellung von Stephan Rind als neues Mitglied des Aufsichtsrats vor. Er ist Großaktionär der Gesellschaft und hat bereits in der Vergangenheit Unternehmen erfolgreich entwickelt, am Kapitalmarkt positioniert und bis in den SDax geführt. Sollte Stephan Rind bestellt werden, ist seine Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats vorgesehen. Stephan Rind plant, sich bei der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Wahl zum Aufsichtsrat zu stellen.